Ihr Fuhrpark bewegt Ihr Geschäft.Wir bringen Ansprüche in Bewegung.
Was ungeprüft bleibt,
kann wirtschaftlich verloren gehen.
Sie erhalten eine schnelle erste Orientierung, ob Fahrzeuge Ihres damaligen Fuhrparks in den Prüfrahmen fallen. So wird aus alten Beschaffungsdaten eine fundierte Entscheidungsgrundlage – ohne einen Anspruch oder Betrag vorwegzunehmen.

Festgestellt.
Nicht bloß behauptet.
Das LKW-Kartell ist dokumentierte Tatsache. Die Europäische Kommission hat den Verstoß festgestellt und sanktioniert.
Am 19. Juli 2016 verhängte die Kommission im Fall AT.39824 – Trucks Geldbußen gegen MAN, DAF, Daimler, Iveco und Volvo/Renault.
Gerichtliche Überprüfung bis zum Gerichtshof der Europäischen Union; Urteil C-251/22 P vom 1. Februar 2024.
Welches Potenzial zeigt Ihre Flottengröße?
Die Bandbreite von 6.000 bis 10.000 Euro je Fahrzeug dient ausschließlich der ersten Orientierung. Sie ist weder Prognose noch Garantie.
Kein garantierter Schadensersatzbetrag und keine rechtliche Einzelfallbewertung.
Was Unternehmen häufig wissen möchten.
Was, wenn Unterlagen fehlen?
Fahrzeuglisten, Buchhaltungsdaten und Zulassungsinformationen können helfen, den damaligen Bestand zu rekonstruieren.
Können verkaufte Fahrzeuge berücksichtigt werden?
Für die erste Einordnung ist nicht entscheidend, ob ein Lkw heute noch im Fuhrpark steht. Relevant sind Erwerbsart, Zeitpunkt, Gewichtsklasse und Hersteller.
Ist der Rechner verbindlich?
Nein. Er zeigt ausschließlich eine unverbindliche mathematische Orientierung und ersetzt keine Einzelfallprüfung.
Ihre Maut ist bezahlt.Die Berechnung darf trotzdem geprüft werden.
Relevant sind mautpflichtige Güterfahrzeuge – unabhängig davon, ob sie in Spedition, Bau, Handel, Industrie oder Werkverkehr eingesetzt werden.
Geprüft werden insbesondere die konkrete Bewertung und Verzinsung des in der Infrastruktur gebundenen Kapitals.
Im Mittelpunkt stehen Berechnung und Höhe des zusätzlichen CO₂-Mautteilsatzes – nicht ein pauschales Verbot der CO₂-Bepreisung.
Frühere Fehler sind belegt. Der aktuelle Zeitraum wird eigenständig geprüft.
Das schafft eine belastbare Grundlage, ohne aus früheren Urteilen automatisch ein heutiges Ergebnis abzuleiten.
Das Urteil C-321/19 betraf Mautzahlungen aus 2010 und 2011 und bestätigte einen konkreten früheren Kalkulationsfehler.
Heute stehen insbesondere die aktuelle Infrastrukturkostenrechnung und der seit Dezember 2023 erhobene CO₂-Aufschlag im Fokus.
Ihr Aufwand bleibt überschaubar.
Sie stellen die vorhandenen Mautdaten bereit. Die weitere Strukturierung, Finanzierung und rechtliche Durchsetzung wird koordiniert – vorbehaltlich Prüfung und Annahme durch die jeweiligen Partner.
Mautabrechnungen und Rechnungen ab dem relevanten Zeitraum zusammenstellen.
Tatsächlich gezahlte Mautkosten werden strukturiert und auf Plausibilität geprüft.
Rechtliche Ausgangslage, Datenqualität und wirtschaftliche Tragfähigkeit werden eingeordnet.
Bei Annahme folgen Prozesskostenfinanzierung und anwaltliche Geltendmachung.
Im finanzierten Modell trägt der Prozesskostenfinanzierer Anwalts-, Gerichts- und erforderliche Sachverständigenkosten. Im Erfolgsfall erhält er die vertraglich vereinbarte Beteiligung. *Maßgeblich ist ausschließlich die konkrete Finanzierungsvereinbarung.
Maut-Unterlagen prüfenImpressum
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TRUCK & ROLL LLC
5830 E 2nd St, Ste 7000 #28484
Casper, Wyoming 82609
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Namensänderung eingetragen am 15. Oktober 2025
Amendment ID: 2025-006119461
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Jürgen Knöpfle, CEO
Dipl.-Betriebswirt (FH)
Korrespondenzadresse Deutschland
Herrmann-Köhl-Straße 19
89160 Dornstadt
Deutschland
Nur Korrespondenzadresse; keine Niederlassung.
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Mobil: +49 176 10178156
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2. Aufruf der Website und Serverdaten
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4. Prüfung von Lkw-Kartell- und Mautthemen
Für eine Prüfung können insbesondere Unternehmens- und Ansprechpartnerdaten, Fahrzeugdaten, Beschaffungs- und Vertragsangaben, Mautabrechnungen, Rechnungen sowie weitere vom Interessenten bereitgestellte Unterlagen verarbeitet werden. Die Daten werden nur in dem Umfang genutzt, der für die gewünschte Vorprüfung, Koordination und weitere Bearbeitung erforderlich ist.
5. Weiterleitung an erkennbare Vertragspartner
TRUCK & ROLL LLC schließt grundsätzlich nicht selbst den anwaltlichen Mandats- oder Prozessfinanzierungsvertrag. Entscheidet sich ein Interessent für eine weitere Bearbeitung, können die von ihm ausgefüllten oder unterzeichneten Unterlagen an den darin ausdrücklich bezeichneten Prozesskostenfinanzierer oder die bezeichnete Kanzlei weitergeleitet werden. Die jeweiligen Vertragspartner sind für den Interessenten vor der Weiterleitung erkennbar. Eine darüber hinausgehende Weitergabe erfolgt nicht ohne geeignete Rechtsgrundlage.
Rechtsgrundlagen können je nach Einzelfall Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, eine Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO sein.
6. Empfänger und Auftragsverarbeiter
Für Hosting und E-Mail wird ALL-INKL.COM – Neue Medien Münnich eingesetzt. Weitere Empfänger können technische Dienstleister sowie – nach der Entscheidung des Interessenten – die in den jeweiligen Unterlagen benannten Kanzleien und Prozesskostenfinanzierer sein. Dienstleister werden, soweit erforderlich, durch Verträge zur Auftragsverarbeitung gebunden.
7. Verarbeitung außerhalb der EU bzw. des EWR
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